Kieferorthopädisch-kieferchirurgische Therapie

In bestimmten Fällen ist es notwendig, Zahnbewegungen durch chirurgische Maßnahmen zu unterstützen.
Manchmal ist eine Zahnfehlstellung auch mit einer Fehlstellung und Fehllage des Kiefers verbunden.
Auch hier ist eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung angezeigt.

Jeder Fall ist individuell zu betrachten und wird in enger Absprache mit Ihrem Kieferorthopäden geplant und durchgeführt.
 

Verlagerte Zähne

Wenn im Zahnbogen nicht ausreichend Platz zur Verfügung steht oder Zahnanlagen nicht an der richtigen Stelle liegen, kann es zu Störungen des Durchbruchs der Zähne kommen. Am häufigsten sind davon obere Eckzähne betroffen.

Grundsätzlich kann eine solche Durchbruchsstörung bei allen Zähne auftreten.
Anstatt den Zahn zu entfernen, der sich nicht in die Zahnreihe einstellt, kann es sinnvoll sein, den Zahn mit kieferorthopädischen Mitteln an die richtige Position zu ziehen.
 

 
Freigelegter Zahn mit
Bracket und Zugfeder

 

   
 
Die Aufgabe des Kieferchirurgen ist es, den verlagerten Zahn freizulegen, der noch nicht in die Mundhöhle durchgebrochen ist. Der Eingriff erfolgt in der Regel in örtlicher Betäubung.

Auf den Zahn wird anschließend ein sog. "Bracket" aufgeklebt, mit einem Draht, einer Feder oder einer Kette versehen, an welcher der Kieferorthopäde zieht, um den Zahn zu bewegen.


Nach Freilegung des Zahnes wird mit einem speziellen Kleber das Bracket befestigt. Da der Klebepunkt völlig trocken sein muss, gelingt der Klebevorgang eventuell nicht beim ersten Mal.

Die postoperativen Beschwerden sind erfahrungsgemäß gering, da am Kieferknochen während des Eingriffs nur wenig manipuliert wird.

Zur exakten Lokalisation des Zahnes und zur Festlegung der Zugrichtung für den Kieferorthopäden kann vor der Operation ein  dreidimensionales Röntgenbild (DVT) hilfreich sein. Auch diese Technik steht in unseren MKG-Praxen zur Verfügung.


Fehlende Verankerung

Um Zähne zu bewegen, nutzt der Kieferorthopäde andere Zähne als Widerlager, um Kräfte ausüben zu können. Manchmal sind die eigenen Zähne nicht geeignet bzw. nicht vorhanden, oder die Zugrichtung erlaubt keine Befestigung.

In diesen Fällen können kleine Hilfsimplantate eingesetzt werden, die dem Kieferorthopäden als Verankerung für die Zugapparaturen dienen. Solche Hilfsimplantate werden in örtlicher Betäubung gesetzt und wieder entfernt, wenn sie ihre Aufgabe erfüllt haben.

 

 
jeweils zwei kieferorthopädische Hilfsimplantate am Gaumen

 

Nach Bewegung des Backenzahns

 

Enger Oberkiefer

Wenn der Oberkiefer im Verhältnis zum Unterkiefer zu schmal ist, kann die Dehnung des Oberkiefers von chirurgischer Seite erleichtert werden. Bei Kindern ist der Knochen noch so nachgiebig, dass eine Dehnung ohne chirurgischen Eingriff möglich ist. Beim Erwachsenen muss der Knochen im Rahmen einer Operation geschwächt werden.

 

Die stärksten Widerstandszonen im Oberkiefer sind der Knochen neben der Nase und der sog. Jochbeinpfeiler. Der Eingriff erfolgt in Vollnarkose und bis auf wenige Ausnahmen ambulant.

Nach der Schwächung des Knochens wird der Kiefer in den folgenden Tagen oder Wochen geweitet. Der Patient selbst bewegt die Zahnbögen durch Drehen an einer Schraube auseinander.

 

Am Gaumen fixierte Schraube
zur Dehnung des Oberkiefers



Es gibt zwei Arten, diese Schraube zu verankern:
Im ersten Fall arbeitet der Kieferorthopäde die Schraube in eine sog. Gaumennahterweiterungsapparatur (GNE) ein, die auf die Zähne geklebt wird. Die GNE verbleibt ca. drei Monate im Mund, um zu verhindern, dass der Kiefer wieder schrumpft. Anschließend erfolgt die weitere kieferorthopädische Behandlung.

Im zweiten Fall wird die Schraube im Rahmen der Operation in Narkose am Gaumen befestigt. Bereits nach Abschluss der Dehnung kann der Kieferorthopäde mit der Ausformung der Zahnbögen beginnen, wodurch sich die Behandlungsdauer deutlich verkürzt.

Welche der Methoden zum Einsatz kommt, wird individuell entschieden und mit Ihnen und Ihrem Kieferorthopäden genau besprochen.

 

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Fehlstellung des Oberkiefers

Der Kiefer kann in allen drei Raumebenen falsch eingebaut sein. Er kann unterentwickelt sein, so dass die Oberkieferfrontzähne hinter den Unterkieferzähnen stehen. Er kann zu weit vorne stehen oder auch zu steil stehen, so dass die Frontzähne sich nicht berühren.

In allen Fällen ist die chirurgische Behandlung ähnlich.
Über einen Schnitt im Oberkiefermundvorhof wird der zahntragende Kieferteil durch die dünne Wand der Kieferhöhle abgetrennt. Die Blutversorgung des Knochens ist über einen breiten Schleimhautstiel gewährleistet.
Nach entsprechender Vorplanung kann der Oberkiefer dann in die gewünschte Position gebracht werden. Dort wird er mit Titanplatten befestigt.

 

 
Röntgenbild vor der Behandlung

 

Nach Verlagerung des Ober- und Unterkiefers mit Titanplatten zur Stabilisierung der neuen Position

 

Fehlstellung des Unterkiefers

Der Unterkiefer kann im Verhältnis zum Oberkiefer zu lang oder zu kurz oder auch schief gewachsen sein.
Die operative Korrektur erfolgt hier über einen Schleimhautschnitt hinter dem letzten Backenzahn. Der Unterkiefer wird im aufsteigenden Ast stufenförmig durchtrennt. Die einzelnen Knochensegmente können dann wie eine Kulisse gegeneinander in die optimale Position verschoben werden. Die Befestigung erfolgt wiederum mit Titanplatten.
 

Fehlstellung des Unter- und des Oberkiefers

Die Fehlstellungen der Kiefer können auch kombiniert vorliegen, so dass in einer Operation sowohl im Oberkiefer als auch im Unterkiefer operiert werden muss.
Alle diese Eingriffe erfolgen in Vollnarkose während eines ca. zwei- bis dreitägigen stationären Aufenthalts auf unserer Belegstation am Krankenhaus der Barmherzigen Brüder, Regensburg. Für die Zeit nach der Operation müssen Sie einen Arbeitsausfall von zwei bis drei Wochen einplanen.

Auf die wenn auch seltenen Komplikationen und evtl. postoperativen Probleme werden wir Sie in einem ausführlichen Gespräch und einem Aufklärungsbogen hinweisen.

Die beschriebenen kieferorthopädisch-kieferchirurgischen Eingriffe können mit weiteren Korrekturen der Gesichtsästhetik wie einer Nasenkorrektur oder Kinnplastik kombiniert werden. Nur in wenigen Fällen wird man solche Eingriffe zusammen mit dem Ersteingriff durchführen.

 

 
Vor der Behandlung

 

Nach der Oberkiefervor-
und Unterrückverlagerung

 
Häufig verbessert sich das Nasen- und Kinnprofil durch die Verlagerung der Kiefer so sehr, dass zusätzliche Korrekturen nicht erforderlich sind.

Sollten diese doch gewünscht werden, können sie zusammen mit der Entfernung der Titanplatten durchgeführt werden, die etwa sechs Monate nach dem Ersteingriff erfolgt.



Zu den Kosten

Die Leistungen für die Operationen, die im Rahmen der kieferorthopädischen Maßnahmen notwendig sind, werden von den Krankenkassen übernommen. Die Genehmigung ergibt sich aus dem Behandlungsplan, den Ihr Kieferorthopäde erstellt.

Zusatzleistungen wie Nasenkorrektur oder Kinnplastik müssen privat gezahlt werden. Der genaue Betrag wird vor der Operation ermittelt.

Wenn Sie Interesse an weiteren Informationen haben, sprechen Sie uns bitte an!
Wir arbeiten mit allen Kieferorthopäden in der näheren und weiteren Umgebung zusammen.

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